Liebe FahrschülerInnen!
Aufgrund des Lockdowns vom 22. November bis 13. Dezember gelten für Fahrschulen folgende Bestimmungen:
-Büro: Kunden dürfen wir weiterhin mit einem 2G-Nachweis zur persönlichen Beratung empfangen. Es besteht eine FFP2-Maskenpflicht und 2m Mindestabstand. Wir sind natürlich auch telefonisch und per E-Mail erreichbar.
-Theorieunterricht: Gruppenkurse dürfen nur noch angeboten werden, wenn diese unbedingt für berufliche Aus – oder Fortbildungszwecke notwendig sind.
-Fahrstunden: Sowohl Fahrstunden als auch Perfektionsfahrten und L17-Übungsfahrten sind erlaubt.
Für alle Personen im Auto besteht FFP2-Maskenpflicht und die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).
-Prüfungen: Theorieprüfungen finden vorrübergehend nicht statt, Praxisprüfungen können jedoch weiterhin abgehalten werden.
-Fahrsicherheitstrainings: finden aufgrund des Verbots für Gruppenkurse nicht statt.
Euer Fahrschule Mayer Team