Aufgrund des Lockdowns vom 22. November bis 13. Dezember gelten für Fahrschulen folgende Bestimmungen:
-Büro: Kunden dürfen wir weiterhin mit einem 2G-Nachweis zur persönlichen Beratung empfangen. Es besteht eine FFP2-Maskenpflicht und 2m Mindestabstand. Wir sind natürlich auch telefonisch und per E-Mail erreichbar.
-Theorieunterricht: Gruppenkurse dürfen nur noch angeboten werden, wenn diese unbedingt für berufliche Aus – oder Fortbildungszwecke notwendig sind.
-Fahrstunden: Sowohl Fahrstunden als auch Perfektionsfahrten und L17-Übungsfahrten sind erlaubt.
Für alle Personen im Auto besteht FFP2-Maskenpflicht und die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).
-Prüfungen: Theorieprüfungen finden vorrübergehend nicht statt, Praxisprüfungen können jedoch weiterhin abgehalten werden.
-Fahrsicherheitstrainings: finden aufgrund des Verbots für Gruppenkurse nicht statt.
Wir wünschen Euch ein schönes Weihnachtsfest, ruhige und besinnliche Weihnachtstage und für das neue Jahr viel Energie, Glück, Erfolg und vor allem Gesundheit!