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Häufig gestellte Fragen

Hier findest du eine Liste von praktischen Antworten zur möglichen auftretenden Fragen. Sollte deine Frage hier nicht beantwortet sein, kannst du uns gerne telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen.

Welche Dokumente werden benötigt?

  • Meldezettel
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (wenn sich der Name geändert hat)
  • Erste-Hilfe-Kurs Bestätigung
  • Ärztliches Gutachten
  • 1x EU-Passfoto

Bis wann muss ich die Dokumente abgeben?

Die Dokumente müssen spätestens 5 Tage vor der theoretischen Prüfung in der Fahrschule abgegeben werden.

Stimmt es, dass ich für das ärztliche Gutachten nicht zum Hausarzt darf?

Ja das stimmt. Das ärztliche Gutachten muss bei einem anderen praktischen Arzt eingeholt werden. Dieses kann nach Vereinbarung bei uns in der Fahrschule gemacht werden.

Wie lange ist das ärztliche Gutachten gültig?

18 Monate.

Welchen Ausweis brauche ich, um zu einer Prüfung antreten zu dürfen?

Es muss ein amtlicher Lichtbildausweis sein. Darunter fällt:

  • Reisepass
  • Personalausweis
  • Führerschein
  • Waffenpass

Wie lange ist der vorläufige Führerschein gültig?

4 Wochen ab Ausstellung in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Wenn ich bei der theoretischen oder praktischen Prüfung negativ bin, wann darf ich frühestens wieder antreten?

Frühestens nach 14 Tagen.

Können mir die theoretischen Unterrichtseinheiten, die Fahrstunden oder sogar eine theoretische Prüfung verfallen?

Grundsätzlich Frist: 18 Monate

Wird bei euch gezeigt, wie man einen Reifen wechselt?

Ja. Es ist uns wichtig, unsere Schüler für den Notfall vorzubereiten.

Ich kann mich zu Hause so schwer konzentrieren. Kann ich auch in der Fahrschule für den Führerschein lernen?

Erfahrungswerte haben gezeigt, dass ein Lernen in ruhiger Umgebung ohne Ablenkung die Erfolgsquote steigert. Wir bieten unseren Schülern die Möglichkeit, vor allem während den Büroöffnungszeiten bei uns in angenehmer Atmosphäre zu lernen.

Wie lange gilt meine Probezeit?

Jeder neue Führerschein (alle Führerscheinklassen, außer Klasse AM und Klasse F) ist in den ersten drei Jahren ein Probeführerschein. Bei L17 und Klasse A1 dauert die Probezeit jedenfalls bis zum 21. Geburtstag. Siehe Quelle: HELP.gv.at

Was ist die Alkoholgrenze in der Probezeit?

Innerhalb der Probezeit gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (statt 0,5 Promille). Siehe Quelle: HELP.gv.at