Allgemeines
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS); Verhältnis von Leistung /Eigengewicht maximal 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) Motorleistung
Besonderheiten
Das Fahren auf Autobahnen ist erlaubt, da Leichtmotorräder die dafür erforderliche Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und diese auch überschreiten können.
EU-Ausland
Ein 125er-Motorrad darf man in den meisten europäischen Ländern nur mit dem A1-Schein lenken. Akzeptiert wird der Code 111 außer in Österreich nur in folgenden EU-Ländern zu den nachstehenden Bedingungen:
- Spanien (nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B),
- Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren),
- Tschechische Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe)
- Italien
- Lettland