Allgemeines
Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg. Ziehen eines leichten Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg) sowie ziehen eines schweren Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von über 750 kg), wenn die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Mehrphasenausbildung
Zweite Ausbildungsphase nach der Prüfung:
- Erste Perfektionsfahrt: 2 bis 4 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung mit einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer (entfällt bei L17)
- Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil: 3 bis 9 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung
- Zweite Perfektionsfahrt: 6 bis 12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung
Fristen
Die Zweite Ausbildungsphase ist vollständig innerhalb von 12 Monaten nach der Prüfung zu absolvieren.
Besonderheiten
Mit der L17-Ausbildung darf sechs Monate nach dem 15. Geburtstag begonnen werden. Die praktische Fahrprüfung darf ab dem 17. Geburtstag absolviert werden.