1 Teil Freitag von 17:00 – 20:20 Uhr / 2 Teil Samstag von 15:00 – 18:20 Uhr / 3 Teil Freitag von 17:00 – 18:40 Uhr. Die Fahrstunden werden individuell vereinbart.
1 Teil Freitag von 17:00 – 20:20 Uhr / 2 Teil Samstag von 15:00 – 18:20 Uhr / 3 Teil Freitag von 17:00 – 18:40 Uhr. Die Fahrstunden werden individuell vereinbart.
1 Teil Freitag von 17:00 – 20:20 Uhr / 2 Teil Samstag von 15:00 – 18:20 Uhr / 3 Teil Freitag von 17:00 – 18:40 Uhr. Die Fahrstunden werden individuell vereinbart.
1 Teil Freitag von 17:00 – 20:20 Uhr / 2 Teil Samstag von 15:00 – 18:20 Uhr / 3 Teil Freitag von 17:00 – 18:40 Uhr. Die Fahrstunden werden individuell vereinbart.
1 Teil Freitag von 17:00 – 20:20 Uhr / 2 Teil Samstag von 15:00 – 18:20 Uhr / 3 Teil Freitag von 17:00 – 18:40 Uhr. Die Fahrstunden werden individuell vereinbart.
1 Teil Freitag von 17:00 – 20:20 Uhr / 2 Teil Samstag von 15:00 – 18:20 Uhr / 3 Teil Freitag von 17:00 – 18:40 Uhr. Die Fahrstunden werden individuell vereinbart.
1 Teil Freitag von 17:00 – 20:20 Uhr / 2 Teil Samstag von 15:00 – 18:20 Uhr / 3 Teil Freitag von 17:00 – 18:40 Uhr. Die Fahrstunden werden individuell vereinbart.
1 Teil Freitag von 17:00 – 20:20 Uhr / 2 Teil Samstag von 15:00 – 18:20 Uhr / 3 Teil Freitag von 17:00 – 18:40 Uhr. Die Fahrstunden werden individuell vereinbart.
1 Teil Freitag von 17:00 – 20:20 Uhr / 2 Teil Samstag von 15:00 – 18:20 Uhr / 3 Teil Freitag von 17:00 – 18:40 Uhr. Die Fahrstunden werden individuell vereinbart.
1 Teil Freitag von 17:00 – 20:20 Uhr / 2 Teil Samstag von 15:00 – 18:20 Uhr / 3 Teil Freitag von 17:00 – 18:40 Uhr. Die Fahrstunden werden individuell vereinbart.
1 Teil Freitag von 17:00 – 20:20 Uhr / 2 Teil Samstag von 15:00 – 18:20 Uhr / 3 Teil Freitag von 17:00 – 18:40 Uhr. Die Fahrstunden werden individuell vereinbart.
1 Teil Freitag von 17:00 – 20:20 Uhr / 2 Teil Samstag von 15:00 – 18:20 Uhr / 3 Teil Freitag von 17:00 – 18:40 Uhr. Die Fahrstunden werden individuell vereinbart.
Bei gleichzeitiger Antragstellung der Lenkberechtigung für die Klassen B und C kann die Antragstellerin/der Antragsteller erst dann zur praktischen Fahrprüfung für die Klasse C zugelassen werden, wenn sie/er die theoretische und auch praktische Fahrprüfung für die Klasse B bestanden hat.
Befristung
Alle ab 19. Jänner 2013 erteilten Lenkberechtigungen:
Verlängerung
Die Lenkberechtigung für die Klasse C muss alle fünf bzw. zwei Jahre verlängert werden. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.
Quelle: HELP.gv.at (Stand 02/2019)