Bewerberinnen/Bewerber um eine Lenkberechtigung der Klasse D müssen sich einem verkehrspsychologischen Screening unterziehen (zusätzlich zum ärztlichen Gutachten). Untersucht werden u.a. die
Befristung
Verlängerung
Die Lenkberechtigung für die Klasse D muss alle fünf bzw. zwei Jahre verlängert werden. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.
Quelle: HELP.gv.at (Stand 02/2019)