Weiterbildungen
Weiterbildungspflicht
Stichtage für den Weiterbildungsnachweis
Spätestens am 10. September für Bus sowie für LKW Lenker, müssen die entsprechenden Personen der zuständigen Führerscheinbehörde die Absolvierung der 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Dies wird im Führerschein vermerkt, und gilt wieder für die nächsten fünf Jahre.
Erbringt man keinen Nachweis verliert man die Berechtigung im Personen-, Güterbeförderungsgewerbe oder Werksverkehr innerhalb der EU unterwegs zu sein.
Weiterbildungsmodule
Die 35 Stunden Weiterbildung sind in Ausbildungsblöcken von mindestens sieben Stunden pro Tag zu absolvieren.
Die insgesamt fünf Trainingsmodule der C95-Weiterbildung (LKW-Fahrer) und D95-Weiterbildung (Busfahrer) umfassen jeweils die Themenbereiche:
- Brems- und Sicherheitstechnik
- Eco Training (Umweltschutz)
- Ladungssicherung
- Recht
- Gesundheit und Ergonomie
Lenker/Innen durchlaufen die Weiterbildung in dem Staat in dem sich der ordentliche Wohnsitz befindet, oder in dem Mitgliedstaat, in dem sie arbeiten.
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